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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Phone Ambulanz für Auftraggeber

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Die nachfolgenden AGB gelten bei der Inanspruchnahme unserer Leistungen – insbesondere von der Reparatur von Mobilgeräten – als vereinbart. Insbesondere finden Sie als unser Vertragspartner Ihre Rechte und Pflichten als Auftraggeber sowie die wichtigsten Datenschutzbestimmungen.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle 

Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der Reparatur von Mobil- und Elektrogeräten aller Art

 

 

zwischen 

 

Herrn Thomas Moor, 

Eva-Maria-Buch Str. 10, 

76189 Karlsruhe,

(mehr Informationen im Impressum: https://www.phone-ambulanz-karlsruhe.com/impressum)

(nachfolgend „Verwender“, „wir“, oder „uns“ genannt)

 

und Ihnen als Vertragspartner 

(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt). 

 

Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

 

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus der Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(6) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

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(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen – insbesondere auf einer Webseite, in Prospekten oder jeder Präsentierfläche des Verwenders – stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dienen der unverbindlichen Darbietung. 

(2) Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Kostenvoranschlags- und Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden.

(3) Mit dem Absenden einer Bestellung bzw. Beauftragung auf jede dem Geschäftsmodell des Verwenders entsprechende Weise, insbesondere aber 

  • das Anklicken des Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Buttons/Knopfes des Verwenders auf einer Seite der eigenen Webseite des Verwenders 

  • das Anklicken des Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Buttons/Knopfes auf einem fremden Portal oder den Social-Media Auftritten des Verwenders

  • durch die Zusendung von Auftragsunterlagen an den Verwender über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post, Fax oder Social-Media Profil des Verwenders,

  • durch die Übergabe von Auftragsunterlagen an den Verwender – in dessen Räumlichkeiten, beim Partner oder bei jeder anderen Gelegenheit – online oder offline, beispielsweise auf Messen oder Informations- oder Werbeveranstaltungen

gibt der Partner eine rechtsverbindliche Beauftragung bzw. Bestellung ab. 

(4) Er stimmt mit der Beauftragung bzw. Bestellung zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.

(5) Er ist an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

(6) Der Verwender kann den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. Auftrages 

         -per E-Mail an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse oder

         -mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe

bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(7) Die Bestätigung erfolgt grundsätzlich durch den Verwender selbst, kann aber auch durch einen Dritten im Namen des Verwenders erfolgen, insbesondere durch einen Vermittler oder ein Webportal, auf dem der Verwender ein Profil unterhält, insbesondere wenn die Bestellung bzw. Beauftragung über das Webportal erfolgte.

(8) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verwender die Bestellung bzw. den Auftrag des Partners durch eine Annahmeerklärung annimmt, mit der Leistungserbringung beginnt, eine Rechnung stellt oder die Leistung – ganz oder teilweise – erbringt. 

(9) Sollte die Leistungserbringung der vom Partner bestellten bzw. beauftragten Leistung nicht möglich sein, etwa, weil ein zur Erbringung erforderlicher Bestandteil der Leistung nicht erhältlich ist, sieht der Verwender von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. 

(10) Mehrere Partner haften für eine Forderung des Verwenders im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung als Gesamtschuldner. Eine Mehrheit von Partnern besteht insbesondere bei einer Leistung, die an mehrere Personen erbracht wird. Der Verwender ist berechtigt, sich bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen jedes von mehreren Partnern zu stützen, soweit nicht einer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt den Verwender zur Beendung des Vertrags mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.

 

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§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

(1) Preisangaben sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart – Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer. Die Preise gelten – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – zuzüglich anfallender Lieferkosten, Versandkosten und Montagekosten.  

(2) Die Vergütung ist – soweit keine andere Vereinbarung besteht – nach Erhalt der Lieferung bzw. der Abnahme oder ersatzweiser Vollendung des Werkes fällig und zu bezahlen, spätestens binnen 2 Wochen nach Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum). Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der Verwender berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

(3) Der Verwender eröffnet dem Partner die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und -möglichkeiten. Der Partner kann zur Zahlung der Vergütung nach seiner Wahl jeden vom Verwender angebotenen Zahlungsweg nutzen, insbesondere 

         -auf das angegebene Konto des Verwenders überweisen, 

         -ihm eine Einzugsermächtigung erteilen, 

         -ihn per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen oder 

         -ihn über einen vom Verwender angegebenen Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal, Klarna) bezahlen. 

Der Verwender behält sich vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.

(4) Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters kann durch den Klick auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestellprozesses von Leistungen starten. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Der Verwender stellt dabei nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, wird aber nicht Partei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten erforderlich, ein Vertragsverhältnis mit dem entsprechenden Zahlungsdienstleister einzugehen. 

(5) Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte wird der Verwender die Belastung des Kontos des Partners frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Aufträge.

(6) Der Partner ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Verwenders aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Verwenders sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Partner ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Verwenders auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

(7) Der Partner darf sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

 

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§ 4 Mitwirkungspflicht

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(1) Der Partner wird den Verwender bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Der Partner wird dem Verwender beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse mitteilen oder Unterlagen, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen. Der Partner wird zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und dem Verwender alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird der Partner dem Verwender die Gerätecodes der zu reparierenden Mobiltelefone zur Verfügung stellen, die den Zugang zum Gerät ermöglichen, sowie ggf. Reparaturteile zur Verfügung stellen, die zur Reparatur erforderlich sind.

(2) Soweit der Partner zur Mitteilung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt ist, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Er versichert seine Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen fehlender Berechtigung des Partners gegen den Verwender vorgehen, wird der Partner den Verwender auf erstes Anfordern freistellen und dem Verwender jeglichen Schaden, der dem Verwender wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt den Verwender zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung. 

(4) Entsteht dem Verwender durch fehlerhafte Mitwirkung nach ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Der Partner stellt den Verwender in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit vom Partner zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.

 

 

§ 5 Leistungsumfang und Vergütung

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(1) Der Verwender erbringt Leistungen auf dem Gebiet der Reparatur mobiler Geräte und sonstiger Elektrogeräte aller Art. 

(2) Für den Umfang der vom Verwender zu erbringenden Leistung ist maßgeblich: 

  • die jeweils abgegebene Bestellung bzw. der jeweils erteilte Auftrag – egal in welcher Form, insbesondere online (beispielsweise Leistungsbeschreibung im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Bestellvorgangs, unabhängig ob auf der Webseite oder auf jeder anderen Plattform) oder in Textform (beispielsweise die Bestell- bzw. Auftragsunterlagen samt Anhänge, unabhängig davon, ob in Papierform oder elektronisch, beispielsweise per E-Mail)

Insbesondere gilt außerdem:

  • Der Partner übergibt dem Verwender ein auf die Werkeinstellungen zurückgesetztes Gerät oder den Gerätecode.

  • Die Reparatur durch den Verwender führt zu Datenverlust des Reparaturgegenstands. Der Partner sorgt für ein Backup und erklärt sich mit dem Datenverlust einverstanden.

  • Der Partner ist verpflichtet, bei Versendung eines Mobiltelefons zur Reparatur an den Verwender zu versichern, eine Sendungsnummer zu nutzen, einen Gefahrgutaufkleber zu nutzen, die Sendung und die Verpackung so zu gestalten, dass ein sicherer Transport gewährleistet wird.

  • der Partner ist einverstanden, dass bei Reparatur sein Garantieanspruch erlischt.

  • Der Partner ist einverstanden, dass die reparierte Sache keine Wasserdichtigkeit aufweisen wird.

  • Der Partner ist einverstanden, dass die genutzten Ersatzteile keine Originalteile sind.

  • Der Partner erklärt sich einverstanden, eine Sache als repariert anzusehen, wenn ihre Funktionalität nach durchgeführter Reparatur durch die Software oder ein Softwareupdate des Herstellers nicht gewährleistet wird, insbesondere wenn ein Gerät durch eine Reparatur in einen funktionierenden Zustand gebracht wird, dann aber funktionsuntüchtig wird, weil ein Softwareupdate erfolgt.

  • Der Verwender setzt ein Leihgerät bei Rückgabe auf Werkeinstellungen zurück und haftet für alle dem Leihgerät entstandenen Schäden.

  • Der Verwender ist berechtigt, die bei Reparatur einer Sache ausgebauten/ausgewechselten Teile des Partners zu behalten.

(3) Der Verwender erhält für seine Leistungserbringung eine Vergütung nach:

  • der Bestellung bzw. dem Auftrag nach Abs. 2

(4) Der Verwender ist zur sorgfältigen und gewissenhaften Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. 

(5) Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Verwender etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen, soweit nichts Abweichendes schriftlich Vereinbart wurde. Er wird bei der Einteilung der Tätigkeitszeiten diese selbst in der Weise festlegen, dass der Leistungszweck effektiv erreicht wird. Die Abstimmung und Koordination der Leistungserbringung mit dem Partner erfolgt zum Zweck der Effektivitätssteigerung.

(6) Der Verwender ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. 

(7) Der Partner leistet Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen der Verwenders.

(8) Der Verwender ist - ausschließlich gegenüber unternehmerischen Partnern - berechtigt, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Ausführung des Vertrages die Erhöhung oder Senkung seiner Selbstkosten, insbesondere wegen Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder einen unvorhersehbaren Leistungsmehraufwand entstehen beispielsweise weil der Reparaturaufwand in Abweichung zum Auftrag und auf bei Auftragserteilung unvorhersehbare Weise unverhältnismäßig stark steigt. Diese sind auf Verlangen des Partners nachzuweisen. Unabhängig davon sind wir zu einer Preisänderung im entsprechenden Umfang berechtigt, wenn der Partner die Lieferverzögerung zu vertreten hat oder sie allein in seinen Risikobereich fällt. Erhöhungen des Endpreises gegenüber dem in der Bestellung bzw. im Auftrag ausgewiesenen Preis werden bis zur maximalen Höhe von 10 % vorbehalten. Zeichnet sich bei der Vertragsdurchführung eine darüber hinausgehende Abweichung ab, so gilt diese nur als Endpreis, soweit der Verwender den Partner davon unverzüglich informiert und der Partner sein ihm in diesem Falle zustehendes Vertragsauflösungsrecht – insb. Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht – nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausübt.

 

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

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(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – mit der Absendung der Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung des Verwenders an den Partner.

(2) Der geschlossene Vertrag läuft – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – bis zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht.

(3) Die ordentliche Kündigung eines zur Erfüllung einer bestimmten Leistungspflicht bestimmten Vertrags – insbesondere wie vorliegend die Reparatur von Mobiltelefonen und sonstigen Geräten – ist keiner der Parteien möglich. Jede Partei ist jedoch berechtigt, einen auf unbestimmte Zeit geschlossen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(4) Kündigt der Verwender aus wichtigem Grund, so ist der Partner verpflichtet, ihm die Kosten und Vergütungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleisteten Dienste des Verwenders sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung. 

(5) Die Kündigung kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.

 

 

§ 7 Leistungsfrist und Höhere Gewalt

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(1) Der Verwender ist – soweit nicht im Einzelfall vereinbart - nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit der Verwender an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, nicht von ihm zu vertretener Ereignisse gehindert wird, und die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – unerheblich ob beim Verwender oder dem Partner – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Subunternehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe,  Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die etwaig vereinbarte Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, wird der Verwender von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass dem Partner ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse beim Partner, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung sind für den Partner unzumutbar. Diese können nach vorzeitiger Ankündigung auch vorzeitig erfolgen.

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

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(1) Die an den Partner gelieferte, vom Verwender hergestellte oder bei der Herstellung, Reparatur oder sonstigen Leistungshandlung genutzte und an den Partner gelieferte Sache   bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verwenders. 

(2) Der Partner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Bei einem besonders hochwertigen Gut, insbesondere ab einem Wert von 10.000,00 €, ist der Partner verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind sie vom Partner auszuführen.

(4) Der Partner benachrichtigt den Verwender unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haftet der Partner für den entstandenen Ausfall. 

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Partner erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Verwender. Das Anwartschaftsrecht des Partners an der Sache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Sache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Partners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verwender verwahren. Zur Sicherung der Forderungen des Verwenders gegen den Partner tritt der Partner dem Verwender auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verwender nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

 

 

§ 9 Gewährleistung

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(1) Der Verwender haftet für Sach- oder Rechtsmängel vertragsgegenständlicher Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung. Im Fall von gebrauchten Waren oder ihrer Reparatur beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht aus unerlaubter Handlung herrühren.

(2) Etwaige vom Verwender gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

(3) Bei Zerstörung der Reparatursache und ihren Ersatz durch eine gleichwertige Sache geht das Eigentum an der zerstörten Sache auf den Verwender über.   

 

 

§ 10 Widerruf

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Falls Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher gilt:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Herrn Thomas Moor, Eva-Maria-Buch Str. 10, 76189 Karlsruhe, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

— An Herrn Thomas Moor, Eva-Maria-Buch Str. 10, 76189 Karlsruhe: 

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

— Name des/der Verbraucher(s) 

— Anschrift des/der Verbraucher(s) 

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

— Datum _______________ (*) 

 

 

         - ENDE DIESES MUSTERWIDERRUFSFORMULARS - 

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§ 11 Kommunikation

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(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation zwischen Verwender und Partner erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail, die Webseite – insbesondere der Nutzerbereich - des Verwenders sowie Messengerdienste des Verwenders, beispielsweise über WhatsApp. Der Partner willigt dazu ein, dass ihm Informationen per E-Mail, über das Internet, postalisch oder auf anderem Weg zugesendet werden.

(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Risiko des Partners. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters ist die Verwender nicht verantwortlich und haftet nicht.

 

 

§ 12 Urheberrechte

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Der Verwender hat an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen oder jeglicher Präsenz des Verwenders veröffentlicht werden, Urheberrechte und sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte, ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

 

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§ 13 Datenschutz und Datensicherheit 

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(1) Der Verwender erhebt personenbezogene Daten des Partners sowie ggf. andere vom Partner zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung dem Verwender erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Er verarbeitet sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach § 5 Abs. 1 müssen personenbezogene Daten im Wesentlichen: 

(a)     auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

(b)     für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

(c)     dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

(d)     sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

(e)     in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

(f)    in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

 

(2) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiterbesteht, werden sie von uns gelöscht. In Anbahnung unseres Vertragsverhältnisses sowie bei dessen Durchführung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Vertragsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein für uns ausführender Dienstleister ebenso einen Vertrag über die Durchführung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.

(3) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten. 

Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum: https://www.phone-ambulanz-karlsruhe.com/impressum Außerdem haben Sie das Recht auf eine verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder die bei einer Aufsichtsbehörde.

 

 

§ 14 Haftung und Freistellung

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(1) Der Verwender haftet gegenüber dem Partner in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Verwender – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(4) Der Partner stellt den Verwender von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen möglicher schuldhafter Verletzungen des Partners gegen seine Pflichten – insbesondere aus diesen AGB – gegen uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, af erstes Anfordern frei. Der Partner ersetzt dem Verwender jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

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§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Kaufmann und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verwenders in Karlsruhe. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen – die alternative Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung und § 36 VSBG. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht verpflichtend und wird von uns nicht wahrgenommen.

 

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§ 16 Schlussbestimmungen

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(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behält sich der Verwender vor. Änderungen setzen voraus, dass der Partner nicht unangemessen benachteiligt wird, kein Verstoß gegen Treu und Glauben geschieht und der Änderung nicht Widersprochen wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird – hiernach werden die geänderten AGB gültig.  

(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird 1 Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung über einen der Kommunikationskanäle des Verwenders – insbesondere per E-Mail – an den Partner gültig. Der Partner hat im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht, welches 1 Monat nach Zugang der Mitteilung der Abtretung gilt. 

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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